Das Leben Spüren – Embrace Life

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Karin Kropik –  Das Leben Spüren – Embrace Life (AGB-KK); Stand Dezember 2023), nachfolgend „die Veranstalterin“ bzw. „wir“, “uns”:

1. ALLGEMEINES

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Vertragsgrundlage der Veranstalterin. Wir konzipieren, organisieren und begleiten Kurztrips (Wanderungen kombiniert mit Ausflügen) und Wanderretreats (mehrere Wanderungen im Zeitraum von einer Woche). Unterbringung, Verpflegung, Flüge, Transfers usw. sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren und zu bezahlen. Darüber hinaus organisieren und begleiten wir Tagestouren im Raum Wien und Niederösterreich. Hier organisieren oder vermitteln wir fallweise den Transport zum Ausgangspunkt der jeweiligen Wanderung. Wir bieten keine Pauschalreisen an.

2. ANMELDUNG / VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt zwischen dem Buchenden und der Veranstalterin dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Die Leistungsbeschreibungen auf der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Webseite sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Vertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten. Die Anmeldung erfolgt online über das Buchungsformular. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Anmeldung verbindlich. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Teilnehmer. Die Rechte und Pflichten dieser AGB sind Vertragsgrundlage für den Abschluss des Vertrages und gelten auch für mögliche weitere von derselben Person angemeldete Teilnehmer. Weiters gehen wir davon aus, dass der Buchende die jeweilige Retreat- bzw. Tourenbeschreibung genau durchgelesen und zur Kenntnis genommen hat. Dies gilt auch für mögliche weitere von derselben Person angemeldete Teilnehmer.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Retreat/Kurztrip

Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat/dem Kurztrip in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung /etwaige Stornierung von Unterbringung, Transport und Verpflegung.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Buchung einer Tagestour

Bei Tagestouren ist der volle Kaufpreis im Anschluss an die Online-Buchung fällig.

Buchung eines Retreats oder eines Kurztrips

Langfristige Buchung bis 60 Tage vor Beginn des Retreats

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung steht in der Leistungsbeschreibung auf der Buchungsseite des jeweiligen Retreats. Diese ist innerhalb von 7 Tagen auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Die restliche Zahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Retreats fällig.

Kurzfristige Buchung ab 60 Tage vor Beginn des Retreats

Bei kurzfristiger Buchung ab 60 Tage bis 30 Tage vor Beginn des Retreats ist der Gesamtpreis sofort mit Abschluss der Buchung fällig. Es muss der volle Rechnungsbetrag dem angegebenen Konto gutgeschrieben werden, eventuelle Spesen des Zahlungsverkehrs (zB Zahlung in einer Fremdwährung) gehen zu Lasten des Kunden. Treten wir als bloße Vermittlerin einer Leistung auf, so gelten die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalterin bzw. Leistungsträgerin.

Online Buchungs- und Zahlungssystem

Wir nutzen das Online-Buchungssystem von TicketingHub und den Zahlungsanbieter Stripe. Wenn eine Tour, ein Retreat oder ein Kurztrip mit uns online über unsere Website gebucht wird, stimmt der Buchende den Nutzungsbedingungen von TicketingHub  und den Nutzungsbedingungen von Stripe zu. Alternativ kann die Zahlung auch über reguläre Banküberweisung erfolgen.

4. STORNOBEDINGUNGEN

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Gesamtpreis und richtet sich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Art der Veranstaltung (Tagestour/Kurztrip/Retreat). Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Tagestouren

Um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten muss mindestens 7 Tage vor dem geplanten Beginn der Tour storniert werden. Danach können wir keine Rückerstattung mehr gewähren. Stornierung nach Abfahrt oder Nichterscheinen (No-Show): 100%. Wir tolerieren eine Wartezeit von maximal 15 Minuten für Zuspätkommende. Dies ist als Goodwill unsererseits zu verstehen und es besteht kein Rechtsanspruch.

Retreats & Kurztrips

Um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten, muss mindestens 60 Tage vor dem geplanten Beginn des Retreats/Kurztrips storniert werden. Danach gelten folgende Stornosätze (in Prozent des Kaufpreises):

  • 59 Tage bis 30 Tage vor Beginn des Retreats/Kurztrips: 15 %
  • 29 bis 0 Tage vor Beginn des Retreats/Kurztrips: 100%

Für Firmen (B2B):

Für eine vollständige Rückerstattung muss mindestens 30 Tage vor dem geplanten Tourbeginn storniert werden. Danach können wir keine Rückerstattung mehr gewähren. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde dem Retreat, dem Kurztrip oder der Tagestour fernbleibt, weil es ihm am Willen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Es sind 100% des Gesamtpreises zu bezahlen und es wird keine Rückerstattung gewährt.

5. RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DIE VERANSTALTERIN 

Die Veranstalterin wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung des Retreats/des Kurztrips/der Tagestour angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:

  • bis zum 30. Tag vor dem Beginn bei Retreats von mehr als 5 Tagen,
  • bis zum 15. Tag vor Beginn bei Kurztrips von 2 bis 5 Tagen,
  • bis 24 Stunden vor Beginn bei Tagestouren.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet. 

Haftungsausschluss der Veranstalterin: Ansprüche von Teilnehmern und Vertragsbeziehungen zu Dritten

Die Veranstalterin haftet nicht für Forderungen der Teilnehmer aus deren Vertragsbeziehungen zu Unterkünften, Fluggesellschaften, Transportunternehmen etc. Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmer infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung, Flugbuchung, Transferbuchung etc. nach Absage des Retreats.

Rücktritt bei Schlechtwetter – betrifft nur Tagestouren:

Bei Schlechtwetter, insbesondere starkem Niederschlag und Gefahr für die Teilnehmer kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten und die Tour bis 24 Stunden vor Reisebeginn abgesagt werden. Es wird ein anderer Termin oder eine volle Rückerstattung angeboten. Die Entscheidung, ob in diesem Sinne Schlechtwetter vorliegt oder nicht, liegt allein im Ermessen der Veranstalterin.

Rücktritt bei grob ungebührlichem Verhalten

Die Veranstalterin wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen eines Gruppenretreats / eines Kurztrips die Durchführung durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, der Veranstalterin gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

6. WECHSEL IN DER PERSON DES TEILNEHMERS

Ein Wechsel in der Person des Teilnehmers ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt. Ist der Kunde gehindert, am Retreat oder an einer Tour teilzunehmen, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Veranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

7. WANDERN IN DER FREIEN NATUR / BESONDERE RISIKEN

Wir möchten die Teilnehmer vor Beginn des Wanderretreats bzw. des Kurztrips auf die besonderen Gefahren hinweisen, die mit Wandern in der freien Natur verbunden sind und die nicht immer vorhersehbar sind bzw. nicht ausgeschlossen werden können. So kann es bei bestimmten Gegebenheiten (Wetterumschwünge, Hochwasser, Steinschlag, Verletzungen, Zustand der Straßen und Wege, technische Probleme, behördliche Vorschriften usw.) zu Abweichungen von der ursprünglichen Ausschreibung kommen. Das betrifft auch den Transport (Streckenänderungen, Fahrzeugdefekte, Stau, zeitweilige Transportmängel). Durch ungewohnte Anstrengung, Temperaturen und klimatische Verhältnisse kann der Kreislauf übermäßig belastet werden. Bei Unfällen in den Bergen und abgelegenen Naturgebieten kann es länger dauern, bis Hilfe von außen kommt bzw. kann eine Hilfe von außen nicht in allen Fällen möglich sein. 

Aus den genannten Gründen entstandene Verzögerungen, Einschränkungen oder der Entfall von Programmpunkten werden vom Teilnehmer als mögliche Störung anerkannt und nicht als Mangel verstanden. Der Buchende ist in Kenntnis dieser Umstände, die eine Grundlage für den Abschluss des Vertrages bilden und über welchen er vor Abschluss des Vertrages aufgeklärt worden ist.

Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen der Wanderführerin nicht Folge geleistet wird. Die Verpflichtung, den Anweisungen der Wanderführerin in Fragen der richtigen Durchführung der Tour sowie der Sicherheit der Teilnehmer Folge zu leisten, ist Bestandteil des Vertrages. Wer diese Vertragspflicht verletzt, hat uns die daraus entstandenen Schäden zu ersetzen.

8.  SELBSTVERANTWORTUNG / GESUNDHEITSZUSTAND

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko und im vollen Bewusstsein über die besonderen Gefahrenpotenziale die mit dem gebuchten Retreat bzw. des Kurztrips/der Tagestour einhergehen. Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Unsicherheiten betreffend des Gesundheitszustands bzw. der körperlichen Verfassung ersuchen wir, vorab ärztlichen Rat einzuholen. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, den körperlichen und konditionellen Anforderungen, die in der Tourenbeschreibung dargestellt sind, zu entsprechen. Es besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung einer Leistung bei Abbruch aufgrund mangelnder physischer Voraussetzung.

Persönliche Medikamente sind in jedem Fall mitzuführen. Die Reiseleitung bzw. Wanderführer:in darf sich vertraulich nach dem Gesundheitszustand der Teilnehmer erkundigen, um die Sicherheit einzelner Teilnehmer bzw. der ganzen Gruppe zu gewährleisten und gegebenenfalls einzelne Teilnehmer von der Tour bzw. einzelnen Programmpunkten auszuschließen, wenn den in der Ausschreibung angegebenen Leistungsanforderungen nicht entsprochen werden kann. Ob der Gesundheitszustand und die körperliche Fitness für die geplante Tour oder das Retreat ausreichend sind, sollte deshalb schon vor der Buchung abgeklärt werden. Wanderretreats sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

Ebenso zur Selbstverantwortung gehört das pünktliche Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt der Tour bzw. des Retreats sowie die Mitnahme der vollständigen, entsprechenden Ausrüstung.

9. AUSRÜSTUNG

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass adäquate Wanderausrüstung Voraussetzung für die Teilnahme an Touren und den Wanderretreats ist. Besonders hervorzuheben ist hier die Notwendigkeit geeigneter Wanderschuhe mit guter Profilsohle – Sportschuhe, Sandalen, Flip Flops oder Halbschuhe sind nicht geeignet. Bei unzureichendem Schuhwerk und sonstiger mangelhafter Ausrüstung können Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der Tour ausgeschlossen werden und es können keinerlei Rechtsansprüche daraus geltend gemacht werden. Zur adäquaten Ausrüstung zählen ebenso die Mitnahme von persönlichen Medikamenten bei bekannten chronischen Krankheiten (z.B. Allergien, Asthma, Diabetes, etc.), Sonnenschutz (Hut, Kappe, Sonnencreme), Regenschutz sowie Schutz gegen Wind und Kälte (je nach Saison auch Haube und Handschuhe), da es in den Bergen auch im Sommer bei Wetterumschwüngen empfindlich abkühlen kann. Sehr wichtig ist auch die Mitnahme von ausreichend Trinkwasser. Die Teilnehmer erklären sich bereit, den Anweisungen der Wanderführer:in/Reiseleitung Folge zu leisten.

10. GEHZEITEN

Bei den angegebenen Gehzeiten in der Retreat- bzw. Tourenbeschreibung handelt es sich um Durchschnittswerte. Die tatsächliche Gehzeit hängt von der Kondition der einzelnen Teilnehmer, der Gruppengröße, den Wetterbedingungen, der Wegbeschaffenheit und unvorhersehbaren Ereignissen (zB. Sperre eines Waldstücks wegen Forstarbeiten) ab. Zeitliche Schwankungen nach oben und unten sind unvermeidbar und es können keinerlei Rechtsansprüche aus Abweichungen der Gehzeit abgeleitet werden.

 11. PROGRAMMÄNDERUNGEN / UNVORHERSEHBARE EREIGNISSE

Wir weisen darauf hin, dass wir individuelle Touren und Retreats anbieten und es daher aus unterschiedlichen Gründen zu Verschiebungen und Änderungen der Routen kommen kann. Sämtliche Leistungszusagen sind so zu verstehen, dass Leistungsänderungen durch geänderte oder verschobene Routen aus triftigen Gründen (z. B. behördliche Willkür, Erkrankung von Teilnehmern, notwendige Reparaturen von Transportmitteln, Wetterumschwünge, Änderung der Straßen- und Wegverhältnisse etc.) vorkommen können und daraus keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Das Erreichen eines bestimmten Ziels ist nicht Gegenstand des Vertrags. Die Veranstalterin ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt eines Retreats oder eines Kurztrips abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats bzw. des Kurztrips nicht verändert werden.

Die Veranstalterin ist berechtigt, andere Wanderführer/Reiseleiter für die Durchführung des Retreats bzw. des Kurztrips einzusetzen, wenn der ursprünglich genannte Wanderführer/Reiseleiter ausfällt. Der Austausch des Wanderführers/Reiseleiters berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

Auf unerwartete und unvorhersehbare Ereignisse, Naturkatastrophen, politische Unruhen etc. und daraus entstehende Programmänderungen haben wir keinen Einfluss und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 

12. FOTOS & VIDEOS

Wir behalten uns vor, von uns getätigte Foto- und Videoaufnahmen, bzw. uns zur Verfügung gestellte Foto- und Videoaufnahmen auf denen Teilnehmer abgebildet sind, auf unserer Webseite und in unseren eigenen sozialen Medien – ohne Nachfrage, ohne Nachweis des Namens und ohne Veröffentlichungshonorar –  zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

13. VERSICHERUNGEN

Die Preise unserer Retreats und Touren beinhalten keine Reisestorno-, Reiseabbruch- bzw. Reisekrankenversicherung und keine Bergungskostenversicherung. Letztere schließt eine Rettung mit Hubschraubereinsatz ein, welche die normale Krankenversicherung nicht abdeckt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

14. ÄNDERUNGEN UND IRRTÜMER

Irrtümer, Preis- und Programmänderungen sowie Druck- und Satzfehler sind vorbehalten.

15. VERANSTALTERIN/GERICHTSSTAND

Karin Kropik, Zeillergasse 42, 1170 Wien, Österreich. Gerichtsstand ist Wien. Vertragssprache ist Deutsch.

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